Sep 272011
 

Sie stehen kurz vor einem Insolvenzverfahren und suchen noch Kompetente Informationen oder Angebote speziell zum Thema Insolvenzberatung? Insolvenz Anwalt 24 ist ein einzigartiges Netzwerk im Bereich des Insolvenzrechts. Es dient sowohl der Information und der Beratung von Privatpersonen und Unternehmern bei Insolvenz und Sanierung, als auch Rechtsanwälten zum fachlichen Austausch und der Zusammenarbeit. Besuchen Sie die Webseiten von Insolvenz Anwalt 24 – unsere Insolvenzberatung wird auch Ihnen bei finanziellen Problemen helfen… Kompetente Insolvenzberatung


Sep 272011
 

Das Insolvenzrecht in Österreich bzw. Deutschland, ist sehr zu Gunsten der Gläubiger ausgerichtet. Eine Insolvenz (Wohlverhaltensperiode) kann mit unter 7 Jahre dauern, genauso aber auch 8-10 Jahre.

Macht der Schuldner innerhalb seiner Wohlverhaltensperiode dann noch ein Fehler kann es sein, dass die Restschuldbefreiung komplett von seitens des Staates untersagt wird.

Das EU Ausland bietet dort viele interessantere Möglichkeiten der Durchführung seiner privaten Insolvenz. So kann man z. B. in England oder Frankreich seine Insolvenz in einem Zeitraum von 9 bis 12 Monaten, je nach Höhe der Entschuldung vornehmen.

Dies funktioniert auch mit Ihren Schulden, die Sie in Deutschland, Österreich, etc. aufgebaut haben.

Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:

Wenn sich ein AT bzw. DE Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der österr. bzw. deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 – IX ZB 51 / 00

Das Insolvenzverfahren in England wird von unseren Vertragsanwälten in London durchgeführt. Entschulden Sie sich mittels der EU Insolvenz

Sep 272011
 

Das Insolvenzrecht in Österreich bzw. Deutschland, ist sehr zu Gunsten der Gläubiger ausgerichtet. Eine Insolvenz (Wohlverhaltensperiode) kann mit unter 7 Jahre dauern, genauso aber auch 8-10 Jahre.

Macht der Schuldner innerhalb seiner Wohlverhaltensperiode dann noch ein Fehler kann es sein, dass die Restschuldbefreiung komplett von seitens des Staates untersagt wird.

Das EU Ausland bietet dort viele interessantere Möglichkeiten der Durchführung seiner privaten Insolvenz. So kann man z. B. in England oder Frankreich seine Insolvenz in einem Zeitraum von 9 bis 12 Monaten, je nach Höhe der Entschuldung vornehmen.

Dies funktioniert auch mit Ihren Schulden, die Sie in Deutschland, Österreich, etc. aufgebaut haben.

Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:

Wenn sich ein AT bzw. DE Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der österr. bzw. deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 – IX ZB 51 / 00

Das Insolvenzverfahren in England wird von unseren Vertragsanwälten in London durchgeführt. Entschulden Sie sich mittels der EU Insolvenz

Sep 252011
 

Bei einer Privatinsolvenz kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht, je nach Situation wie das Insolvenzrecht anwendbar ist. Der Privatinsolvenz Ratgeber zeigt Schuldnern verschiedene Wege auf, wie sie durch eine Privatinsolvenz ihre Schulden regulieren können. Wenn Sie sich als Schuldner also auch schon eine ganze Weile, aufgrund einer Vielzahl von Rechnungen und Mahnbescheide mit ihren Gläubigern herum schlagen, sind Sie auf dem Ratgeber mit Tipps zur Privatinsolvenz genau richtig… Tipps Privatinsolvenz

Sep 222011
 

Die Shgi – Selbsthilfegruppe Insolvenz Bremen und Bremerhaven richtet sich seit März 2010 an Betroffene, die sich in einer Überschuldung, kurz vor einer Insolvenz oder im Insolvenzverfahren befinden, um Meinungen und eigene Erfahrungen zum Thema Insolvenz einzubringen. Im Vordergrund steht der Gedanke, Möglichkeiten und Wege aufzuzeigen, aus der persönlichen Isolation auszubrechen und Hilfe von Menschen anzunehmen, die bereits Erfahrungen mit dem Insolvenzverfahren gemacht haben, um Chancen für einen Neubeginn zu schaffen. Die Bremer-Gruppe trifft sich jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat um 20:00 Uhr.

In Bremerhaven kommt die Gruppe alle 14 Tage Donnerstag zusammen. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine kurze telfonische Anmeldung ist jedoch erforderlich. Shgi Selbsthilfegruppe Insolvenz Bremen und Bremerhaven